Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ferienwohnungen auf dem Hof Scholl

 

1.    Vertragsabschluss und Anerkennung der AGB

Aus Gründen des besseren Verständnisses werden in den AGB die Begriffe Mieter und Vermieter verwendet. Es kommt zu einem verbindlichen Mietvertrag, wenn der Vermieter die Buchung telefonisch, per Post oder E-Mail annimmt. Der Mieter wird über die Buchungsannahme mit einer Buchungsbestätigung informiert. Mit der Buchung erkennt der Mieter unsere AGB an.

2.    Nutzung/ Anzahl der Gäste

Die Ferienwohnung darf nur mit der bei der Buchung durch den Mieter angegebenen Gästezahl, welche mit der Buchungsbestätigung bestätigt wurde, belegt werden. Für die Rechnungsstellung gilt die gebuchte Belegungszahl als verbindlich. Falls doch mehr Personen als gebucht anreisen, erfolgt eine Nachberechnung durch den Vermieter.

3.    Anreise und Abreise

Am Tag ihrer Anreise steht die Ferienwohnung ab 15 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist die Wohnung bitte bis 11 Uhr zu verlassen. Abweichende An- und Abreiseregelungen sind nach Absprache mit dem Vermieter möglich. Der Mieter hat die Wohnung im ordnungsgemäßem Zustand und ,,besenrein“ zu hinterlassen. Die Schlüsselabgabe erfolgt am Abreisetag und ist mit dem Vermieter abzusprechen.

4.    Mietpreis

Im Mietpreis sind die Miete und alle Nebenkosten inklusive Heizung, Bettwäsche und Handtücher enthalten. Als Mietpreis. gilt der in der Buchungsbestätigung vereinbarte Endpreis.

 5.    Bezahlung
 

Eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Mietsumme ist spätestens 10 Tag nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Die Summe ist auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto zu überweisen. Erfolgt die Anzahlung nicht innerhalb dieser Frist auf dem angegebenen Konto, so wird der Mietvertrag automatisch für nichtig erklärt. Die Ferienwohnung kann sodann neu vermietet werden, ohne daß der vorherige Mieter einen Anspruch auf Aufrechterhaltung seiner Reservierung hat. Die Restzahlung sollte ohne nochmalige Aufforderung

14 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Liegen zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 14 Tage, ist der gesamte Mietpreis sofort nach Vertragsabschluss auf das genannte Konto zu überweisen oder – nach Vereinbarung – bei Ankunft vor Bezug der Ferienwohnung in bar zu entrichten. Nichtzahlung des Mietpreises bis zum Mietbeginn kommt in diesem Fall einer Stornierung gleich, es entfällt der Anspruch auf Nutzung des Appartements und 100% des vereinbarten Mietpreises werden fällig.

 
 

6.    Rücktritt durch den Reisenden

Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter von seiner Reservierung zurück sind folgende Rücktrittsgebühren zu entrichten: Bis 30 Tage vor dem ersten Buchungstag 25% des Buchungspreises, mindestens jedoch die geleistete Anzahlung auf den Mietzins, bis 15 Tage vor Reiseantritt 50 % des Mietpreises, vom 14. bis 7. Tag vor dem ersten Buchungstag 80 % des Buchungspreises, ab 6 Tage vor dem Buchungstag oder bei Nichtantritt der Reise 100 % des Buchungspreises. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Bei einer vorzeitigen Abreise wird keine Mietpreiserstattung gewährt.

7.    Reiseverlängerungen

Eine Verlängerung des Aufenthaltes ist mit vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich, wenn die Unterkunft für den gewünschten Zeitraum noch frei ist. Die Kosten für die Verlängerung sind vor Abreise in bar zu entrichten.

8.    Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist nur dann kündigen, wenn außergewöhnliche Umstände (z. B. Zerstörung durch Feuer, Einbruch, Wasser- oder Sturmschäden) aufwendige Reparaturen notwendig machen. Der Mieter erhält in diesem Fall den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

9.    Haftung für Schäden / Schadensmeldung

Der Mieter ist verpflichtet, jegliche Schäden (z. B. Glasbruch, Defekt eines Möbelstückes etc.), die während der Mietzeit entstanden sind, umgehend, spätestens jedoch bei Übergabe der Ferienwohnung, anzuzeigen. Er haftet selbst für verursachte Schäden in/an der Ferienwohnung während seiner Nutzung in voller Höhe. Bei Verlust des Schlüssels wird der Schlosszylinder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht. Der Mieter, hat für die dadurch entstehende Kosten aufzukommen. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust und/oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Mieters. Für kurzfristigen Ausfall von öffentlicher Versorgung wie Strom, Wasser, Gas kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.

 

10.    Reiseversicherung

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts-, einer Reisehaftpflicht- und einer Reisekrankenversicherung.

 

11.    Schlüsselübergabe

Den erforderlichen Schlüssel für die Ferienwohnung erhalten Sie vor Ort vom Vermieter.

12.    Reklamationen

Stellt der Mieter bei Bezug der Wohnung fest, dass diese nicht der Beschreibung entspricht bzw. stellt er Mängel fest, so ist er verpflichtet, diese unverzüglich (spätestens jedoch nach 3 Tagen) zu melden. Nach Ablauf dieser Frist können hieraus entstehende Ansprüche an den Vermieter nicht mehr geltend gemacht werden. Mängel werden in der Regel schnellstmöglich beseitigt.

13.    Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
 

1.    Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in der Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes eine Benutzung des WLAN-Zugangs zum Internet mittels eines Codes. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck.
2.    Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.
3.    Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
•    das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen.
•    keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing- Programmen.
•    die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten.
•    keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten.
•    das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter der Ferienwohnung von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf diesen Umstand hin.

14.    Nichtraucherwohnung

Das Rauchen in der Wohnung ist nicht nicht gestattet. Zuwiderhandlungen jedweder Art können Schadensersatzforderungen aufgrund notwendiger Sonderreinigungen zur Folge haben. Geraucht werden darf nur außerhalb des Hauses.

 

15.    Baden im See

Das Baden im See ist nicht gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter ist bei Unfälle die sich durch die Nutzung des Sees ereignen nicht haftbar. 

16.    Müllentsorgung

Auf dem Hofgelände stehen Behälter zur Entsorgung des Restmülls, Papier/Pappe und Biomüll bereit. Bei Fragen hierzu wenden sie sich bitte an den Vermieter.

17.    Besondere Hinweise
 

Jeder Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter oder Gäste entstandenen Schäden dem Vermieter anzuzeigen und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen. Elektrische Geräte sind nur ihrem bestimmungsgerechten Gebrauch nach zu benutzen. Entstehen Zweifel über den bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Sache, so ist vom Gebrauch abzusehen oder den Vermieter zu befragen. Im Falle einer Leistungsstörung sind die Mängel unverzüglich anzuzeigen und eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einzuräumen. Der Vermieter kann die Abhilfe insbesondere dann verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung bei Bedarf z. B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen zu betreten. Für Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht. Die Benutzung der Wege zum Haus, der Treppe und der Einrichtung etc. erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.

18.    Haftung

Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.
 

19.    Zuwiderhandlung

Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter vor, das Mietverhältnis ohne Rückzahlung bereits gezahlter Beträge zu beenden.

20.    Salvatorische Klausel

Sollten sich in einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so werden hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
 

22. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften die Stadt, in dem das vermietete Objekt gelegen ist; der Gerichtsstand ist daher Kleve, zuständig ist das Amtsgericht Kleve.